VERHALTENSBERATUNG
FÜR HAUSTIERE
Katrin Schuster
Zustandekommen des Vertrages und Ansprüche
Der Vertrag für die erwünschten Leistungen kommt mündlich
zustande.
Ich, Katrin Schuster, behalte mir vor, in dringenden Fällen die Trainings-/Beratungsstunden
abzusagen; ein Ersatzanspruch des Tierhalters besteht in diesem Falle
nicht.
Der Tierhalter erklärt sich bei Zustandekommen des Vertrages mit
den AGBs einverstanden.
Auskunftspflicht zu Krankheiten des Tieres
Tierhalter sind dazu verpflichtet Katrin Schuster über Krankheiten
oder medizinische Beeinträchtigungen des Tieres in Kenntnis zu setzen,
bevor eine Beratung oder Training in Anspruch genommen wird. Katrin Schuster
behält sich vor, den Gesundheitszustand im Verdachtsfall von einem
Tierarzt untersuchen zu lassen, bevor mit dem Training begonnen wird.
Bezahlung der beanspruchten Leistungen
Die Zahlung der Trainings-/Beratungsstunden erfolgt jeweils bar, nach
beendetem Unterricht oder durch mündlich vereinbarte Zahlungsmodalitäten.
Keine Garantie für Trainings- / Beratungserfolge
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg der vorgeschlagenen
Maßnahmen im Wesentlichen vom Tierhalter und dessen Möglichkeiten
abhängt.
Haftungsausschluss
Die Trainerin, übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach-
oder Vermögensschäden, die dem Tierhalter, seinem Tier oder
Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Maßnahmen, sowie
infolge der Teilnahme an Trainingsstunden entstehen. Alle Begleitpersonen
sind durch den Tierhalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
Haftung des Tierhalters
Der Tierhalter haftet für die durch ihn selbst und sein Tier verursachten
Schäden. Die Teilnahme an Trainings-, Spaß- und Beratungsstunden
erfolgt auf eigenes Risiko.
Besondere Bedingungen bei Inanspruchnahme
einer Zehnerkarte
Bei Erwerb einer 10er-Karte hat der Hundehalter einen Anspruch auf 10
Einzelstunden für Hundetraining. Die Gültigkeit der Karte beträgt
10 Monate. Nach Ablauf der Gültigkeit besteht kein Anspruch auf noch
nicht eingelöste Trainingsstunden und finanziellen Verlust. Eine
Rückgabe der 10er-Karte ist nur im ersten Monat nach Erwerb möglich.
In diesem Fall werden bereits eingelöste Trainingsstunden nach dem
regulären Stundensatz berechnet und die Differenz an den Tierhalter
ausgezahlt.
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